Elternzeit: Elternzeit bei Mehrlingen
Bei Mehrlingsgeburten, wie Zwillingen und Drillingen, stehen den Eltern ebenfalls für jedes Kind, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jeweiligen Kindes, drei Jahre Elternzeit zu. Das Gleiche gilt auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder.
Übertragung von zwölf Monaten
Eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag ist auch in diesen Fällen für jedes der Kinder mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. In diesem Fall können die zwölf Monate beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das "dritte Jahr" sein. Stimmt die Arbeitgeberseite keiner Übertragung der Elternzeit zu, endet die Elternzeit auch im Fall einer Mehrlings- oder Drillingsgeburt oder bei kurzer Geburtenfolge mit Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder beziehungsweise des zuletzt geborenen Kindes.
- Elternzeit
- Elternzeit: Elternzeit während der beruflichen Ausbildung
- Elternzeit: Elternzeitanspruch für Stiefeltern
- Elterngeld bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.)
- Mutterschutzfrist und Mutterschaftsleistungen bei Mehrlingsgeburten
- Hilfe und Beratung für werdende Eltern und Eltern mit Mehrlingen
