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Elterngeld: Elterngeld für Alleinerziehende

Für alleinerziehende Mütter und Väter gelten beim Elterngeld grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für Elternpaare. Alleinerziehende Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens zwölf Lebensmonate des Kindes Elterngeld erhalten. Wird das Elterngeld zum Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen bezogen, können Alleinerziehende auch die zusätzlichen zwei Partnermonate nutzen und somit allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.

Wohnsituation

Bedingung für den Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in einem Haushalt lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.

Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der Elternteil mit Anspruch auf Elterngeld eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.

Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Lebenssituation an.