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Elterngeld: Elterngeld für Adoptiveltern
Anders als bei leiblichen Kindern, endet der Zeitraum des möglichen Elterngeldbezuges bei adoptierten oder Kindern die in den Haushalt aufgenommen wurden, nicht mit der Vollendung des 14. Lebensmonats.
Für adoptierte Kinder und mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder kann Elterngeld für die Dauer von bis zu 14 Monaten beantragt werden. Der 14-Monats-Zeitraum beginnt, wenn das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Sobald das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat, besteht jedoch kein Anspruch auf Elterngeld mehr.
