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Kindergeld in Familien mit Stiefkindern
Ein Stiefelternteil kann Anspruch auf das Kindergeld für sein Stiefkind haben.
Voraussetzungen dafür sind unter anderem:
- dass er mit einem leiblichen Elternteil verheiratet ist,
- dass er mit dem Stiefkind in einem Haushalt zusammen lebt oder
- dass der kindergeldberechtigte Elternteil schriftlich auf seinen gesetzlichen Vorrang verzichtet hat.
