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Kindergeld in Familien mit Stiefkindern

Ein Stiefelternteil kann Anspruch auf das Kindergeld für sein Stiefkind haben.

Voraussetzungen dafür sind unter anderem:

  • dass er mit einem leiblichen Elternteil verheiratet ist,
  • dass er mit dem Stiefkind in einem Haushalt zusammen lebt oder
  • dass der kindergeldberechtigte Elternteil schriftlich auf seinen gesetzlichen Vorrang verzichtet hat.