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Unterhaltsvorschuss bei Stiefkindverhältnissen

Soweit der leibliche Elternteil nicht von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, ist ein Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Das Kind hat jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Elternteil mit seinem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt.