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Kinderbetreuungskosten: Die Last liegt auf mehreren Schultern

Wer sich für Beruf und Kind entscheidet, kann in Deutschland ein breites Spektrum von Kinderbetreuungsangeboten nutzen. Bei den Kosten für die Kinderbetreuung wird die Last auf mehrere Schultern verteilt. Zum einen auf die des Staates, aber auch auf die der Eltern.

Für Alleinerziehende gilt nach jüngster Rechtsprechung, dass die Kosten für die Kinderbetreuung nicht automatisch von den gesetzlichen Unterhaltsbeiträgen zu bestreiten sind, sondern als Mehrbedarf gelten und so zusätzlich vom Unterhaltspflichtigen eingefordert werden können. Sie werden dann einkommensanteilig unter beiden Elternteilen aufgeteilt. 

Zahlende Eltern haben die Möglichkeit, die Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen. Auch Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern seiner Angestellten werden steuerlich berücksichtigt.

Wer nach der Geburt von Kindern wieder ins Berufsleben zurückkehren möchte, kann also auf Unterstützung zählen.