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Adoption: Adoption eines Stiefkindes
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Adoption des Kindes durch den anderen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners möglich. Vor allem muss die Adoption dem Wohl des Kindes dienen und zusätzlich die Einwilligung beider leiblicher Elternteile vorliegen.
Adoption auch ohne Einwilligung möglich
Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auf eine Einwilligung eines leiblichen Elternteils verzichtet oder diese vom Gericht ersetzt werden. Etwa, wenn der Aufenthaltsort des Elternteils nicht feststellbar ist oder dem Kind ein "unverhältnismäßiger Nachteil" entsteht, wenn man der Adoption nicht zustimmt.
Was diese Formulierung jedoch genau heißt, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
- Adoption
- Adoption: Halboffene, offene und Inkognito-Adoption
- Adoption: Freigabe eines Kindes zur Adoption
- Adoption: Internationale Adoption
- Adoption: Kosten einer Adoption
- Adoption: Rechte eines adoptierten Kindes
- Adoption: Unterschied zwischen Pflegekindern und Adoptivkindern
- Adoption: Vermittlung von Adoptionen in Deutschland
- Adoption: Voraussetzungen für die Adoption eines minderjährigen Kindes
- Adoption: Wirkungen einer Kindesadoption
