Steuern - Kinder werden berücksichtigt
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen und soziale Absicherung, innere und äußere Sicherheit gehören beispielsweise dazu. Hier wird der Staat für uns alle tätig. Seine Leistungen finanziert er mit den Steuereinnahmen.
Für die Einkommensbesteuerung gilt: Sie erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Wer Kinder hat, ist finanziell weniger leistungsfähig als jemand mit gleichem Einkommen ohne Kinder. Deshalb gibt es im Steuerrecht verschiedene kindbezogene Regelungen, die zur steuerlichen Entlastung der Eltern eingeführt wurden. Dazu gehören u.a. die steuerlichen Freibeträgen für Kinder zur Sicherung des Existenzminimums, die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, der Freibetrag in Berufsausbildung befindliche volljährige Kinder wie auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- Steuerliche Freibeträge für Kinder
- Ehegattensplitting
- Unterhalt und Steuern
- Steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
- Freibetrag für Kinder in Ausbildung
- Steuerliche Regelungen für Personen in Aus- oder Fortbildung
- Steuerliche Regelungen bei pflegebedürftigen Angehörigen
- Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer
- Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009
