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Steuern: Einkommensteuer
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen und soziale Absicherung, innere und äußere Sicherheit gehören beispielsweise dazu. Hier wird der Staat für uns alle tätig. Seine Leistungen finanziert er mit den Steuereinnahmen.
Neben indirekten Steuereinnahmen wie der Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer gibt es auch direkte Steuern. Dazu zählt die Einkommensteuer, die auf das Einkommen von Einzelpersonen und Familien erhoben wird.
Einkommensteuer nach Leistungsfähigkeit
Für die Einkommensbesteuerung gilt: Sie erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Wer Kinder hat, ist finanziell weniger leistungsfähig als jemand mit gleichem Einkommen ohne Kinder.
Deshalb gibt es im Steuerrecht verschiedene kindbezogene Regelungen, die zur steuerlichen Entlastung der Eltern eingeführt wurden. Dazu gehören die steuerlichen Freibeträge für Kinder und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten
Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer sind die Einkünfte eines Steuerzahlers. Verheiratete Paare und Eingetragene Lebenspartnerschaften können ihre Steuern jedoch auch gemeinsam veranlagen. Dieses Verfahren wird Ehegattensplitting genannt. Dabei sind die Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor möglich.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 9.000 Euro. Einkommen unter diesem Betrag müssen nicht versteuert werden.
- Steuern: Ehegattensplitting
- Steuern: Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer
- Alleinerziehend: Steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags
- Kinderbetreuungskosten: Steuerliche Berücksichtigung
- Steuern: Freibeträge für Kinder
- Steuern: Regelung für die Eltern von jungen Eltern
- Steuern: Regelungen für Personen in Aus- oder Fortbildung
- Schule: Steuerliche Berücksichtigung von Schulgeld
- Steuern: Folgen bei Trennung und Scheidung
- Altersvorsorge: Steuerliche Begünstigung von Kapitallebensversicherungen
- Steuern: Freibeträge bei Geldanlagen (Sparerpauschbetrag)
- Unterhalt und Steuern
- Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer