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Unterhalt und Steuern in der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

Auch Unterstützungsleistungen an den nichtehelichen Partner/ die nichteheliche Partnerin können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn inländische öffentliche Mittel ( z.B. Arbeitslosengeld II) aufgrund der Unterhaltsleistungen gekürzt werden.

Externe Links zum Thema