Unterhalt und Steuern in der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Auch Unterstützungsleistungen an den nichtehelichen Partner/ die nichteheliche Partnerin können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn inländische öffentliche Mittel ( z.B. Arbeitslosengeld II) aufgrund der Unterhaltsleistungen gekürzt werden.
