Arbeitslosengeld II (ALG II): Voraussetzungen für die Stieffamilie
Generell wird für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Kindern, die mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können, auch das Vermögen und Einkommen des Vaters oder der Mutter berücksichtigt.
Dasselbe gilt für den Stiefvater oder die Stiefmutter des Kindes des Stiefelternteils. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn der Stiefelternteil mit dem Stiefkind in einem Haushalt zusammen lebt.
- Arbeitslosengeld
- Bildung und Teilhabe
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen in der Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Alleinerziehende
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen bei räumlicher Trennung
- Arbeitslosigkeit: Hilfe zur Selbsthilfe
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
