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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht durch die Geburt oder mittels anderer spezieller Erwerbsgründe Deutsche oder Deutscher geworden ist, kann die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag im Wege der Einbürgerung erwerben.

Auf die Einbürgerung besteht unter bestimmten Voraussetzungen nach einem in der Regel achtjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch. Kinder und Ehegatten können bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen zusammen mit dem Antragsteller eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.