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Vormundschaft des Stiefelternteils
Der Stiefelternteil kann die Vormundschaft für sein Stiefkind beantragen, wenn
- kein anderer Elternteil mehr vorhanden ist
bzw.
- das Gericht entschieden hat, dass diesem das Sorgerecht nicht übertragen wird.
Der sorgeberechtigte leibliche Elternteil kann auch durch ein Testament festlegen, dass der Stiefelternteil als Vormund eingesetzt werden soll. In diesem Fall ist das Gericht dann grundsätzlich an die Festlegung gebunden.
