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Betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
An immer mehr Standorten in Deutschland tragen Betriebe dazu bei, Betreuungslücken zu schließen, die für berufstätige Eltern besonders spürbar sind. Die Betriebe leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Beschäftigten und profitieren selbst von motivierten Mitarbeitern, weniger Fehlzeiten und einer hohen Attraktivität des Betriebs für neu anzuwerbende Fachkräfte. Betrieblich unterstützte Einrichtungen kommen den Bedürfnissen der Beschäftigten flexibel entgegen, z.B. durch Öffnungszeiten, die sich an den Arbeitszeiten orientieren und/oder jenseits der Schließzeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen liegen. Betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuung kann entsprechend den Möglichkeiten der Betriebe in unterschiedlichen Varianten organisiert werden.
Ob der Betrieb
- mit bestehenden Betreuungseinrichtungen kooperiert,
- sich mit anderen Betrieben zusammenschließt,
- ein externes Familiendienstleistungsunternehmen beauftragt,
- sich einen betriebseigenen Kindergarten oder -krippe, einen Hort oder eine Tagespflegeeinrichtung selbst einrichtet-
viele Wege haben sich bereits bewährt.
Für berufstätige Eltern lohnt es sich, gemeinsam mit dem eigenen Betrieb nach neuen Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu suchen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade die Initiative engagierter Eltern besonders erfolgreiche, dauerhafte und passgenaue Betreuungslösungen für Betriebskinder erbringen kann. Je nach Intensität des elterlichen Engagements kann es sinnvoll sein, die Elterninitiative als gemeinnützigen Verein zu gründen.
Freiwillig erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- und Barleistungen) zur Betreuung und Unterbringung von Kindern der Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl bei den Beschäftigten als auch beim Arbeitgeber selbst steuerlich berücksichtigt werden.
In vielen Bundesländern werden Betriebe zudem mit kommunalen oder Landesmitteln öffentlich gefördert, wenn sie Kinderbetreuung ermöglichen oder unterstützen - nähere Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Jugendämter.