Mit unserem Online-Rechner können Sie Ihren Elterngeldbezug zeitlich planen und die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln.
Früher Wiedereinstieg mit ElterngeldPlus
Viele Eltern mit kleinen Kindern wollen heute für die Familie da sein und arbeiten. Das ElterngeldPlus unterstützt diese Mütter und Väter in ihrem Wunsch, früh in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf hineinzufinden. Mit dem ElterngeldPlus können sie ausprobieren, ob dieses Modell auch längerfristig für sie tauglich ist. Insbesondere für Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen, kann es sich lohnen, das ElterngeldPlus zu wählen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So haben Eltern auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. ElterngeldPlus kann auch ohne die Ausübung einer Teilzeittätigkeit bezogen werden.
Für die Generation Vereinbarkeit
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
So ist der Elterngeldrechner aufgebaut
Der Elterngeldrechner mit Planer ermöglicht Müttern und Vätern, in einem ersten Schritt den Elterngeldbezug zeitlich zu planen und auszuprobieren, wie sich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für sie am sinnvollsten kombinieren lassen. In einem weiteren Schritt wird darauf basierend das zu erwartende Elterngeld berechnet.
Ihre Eingaben werden ausschließlich für die Dauer der Nutzung des Elterngeldrechners verwendet. Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Ergebnis nur eine Orientierung für Sie sein kann. Das Ergebnis ist daher nicht bindend. Die abschließende Berechnung Ihres Elterngeldes erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle.
Wichtiger Hinweis bei „Mischeinkünften“
Haben Sie vor der Geburt Einkünfte sowohl aus selbstständiger wie aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus einer versicherungspflichtigen Haupt- und einer nichtversicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung (Minijob), ist eine Berechnung mit dem Elterngeldrechner leider nicht möglich. Denn für die Vornahme der Steuer- bzw. Sozialabgabenabzüge sind bestimmte Abzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Rentenversicherungspflicht) festzulegen, welche in den genannten Fällen nach Art und Umfang der jeweiligen Einkünfte besonders ausgewählt werden müssen. Die dafür erforderliche detaillierte Prüfung muss die zuständige Elterngeldstelle vor Ort vornehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!